Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth
Am Schloßberg 4-6 • 90574 Roßtal
Mo – Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
sms@rosstal.de

 
Bannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gebühren

Kursgebühren 2026 – 2027 Instrumental- und Gesangsunterricht Tanz und Schauspiel

(gültig ab 01.03.2026)

Einzelunterricht:

45 Minuten € 1.375,00 jährlich = mtl. € 114,58

30 Minuten € 909,00 jährlich = mtl. € 75,75


Elementare Musikpädagogik:

Musikzwerge 1 – 3 Jahre

Musikalische Früherziehung (MFE) 4 – 6 Jahre

Instrumentenkarussell 6 – 8 Jahre

Xylo und seine Freunde 5 – 7 Jahre

 

60 Minuten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42
45 Minuten € 237,75 jährlich = mtl. € 19,83


Tanzunterricht:

Moderner/zeitgenössischer Tanz ( 6 – 8 Jährige)

Kreativer Kindertanz ( 3 – 5 Jährige)

Ballett ( 3 – 16 Jährige)

Hip Hop (8 – 18 Jährige)

 

30 Minuten € 192,00 jährlich = mtl. € 16,00
45 Minuten € 288,00 jährlich = mtl. € 24,00
60 Minuten € 384,00 jährlich = mtl. € 32,00
75 Minuten € 480,00 jährlich = mtl. € 40,00
90 Minuten € 576,00 jährlich = mtl. € 48,00

Schauspielunterricht:

90 Minuten € 476,00 jährlich = mtl. € 39,67

60 Minuten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42


Workshop: (je nach Angebot)

10 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten pro Kurs

€ 86,00 bei Kursbeginn


Instrumentaler Gruppenunterricht:

45 Minuten - Gruppenunterricht

2 Schüler € 763,00 jährlich = mtl. € 63,60

3 Schüler € 542,00 jährlich = mtl. € 45,17

4 Schüler € 424,00jährlich = mtl. € 35,33

5 Schüler € 321,00 jährlich = mtl. € 27,00

 

30 Minuten – Gruppenunterricht

2 Schüler € 512,00 jährlich = mtl. € 50,97

3 Schüler € 422,00 jährlich = mtl. € 35,20

4 Schüler € 321,00 jährlich = mtl. € 27,00


Ensemble:

Ein Ensemble ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches kostenfrei:

ansonsten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42

Chor: € 71,00 jährlich einmalig

Orchester: € 613,00 jährlich = mtl.€ 51,08


Allgemeines: 

Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbetrag, der in 12 Monatsbeträgen fällig wird. 


Ausnahme sind die Kursgebühren für Workshops – hier fallen die Gebühren einmalig am Kursbeginn an.

 

Werden Familienangehörige unterrichtet, wird auf Antrag Ermäßigung laut Satzung gewährt. 

Bei Mehrfächerbelegung wird ebenfalls ein Rabatt gewährt. 

 

Schüler aus Gemeinden, die nicht dem Zweckverband der Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth angehören, sind uns herzlich willkommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier einen Aufschlag i. H von 29 % berechnen müssen.

 

Das Musikschuljahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.