Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth
Am Schloßberg 4-6 • 90574 Roßtal
Mo – Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
sms@rosstal.de

 
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Gebühren

Kursgebühren 2025 – 2026 Instrumental- und Gesangsunterricht Tanz und Schauspiel

 

Einzelunterricht:

45 Minuten € 1.375,00 jährlich = mtl. € 114,58

30 Minuten € 909,00 jährlich = mtl. € 75,75


Elementare Musikpädagogik:

Musikzwerge 1 – 3 Jahre

Musikalische Früherziehung (MFE) 4 - 6 Jahre

Instrumentenkarussell 6 – 8 Jahre

Xylo und seine Freunde 5 – 7 Jahre

 

60 Minuten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42
45 Minuten € 237,75 jährlich = mtl. € 19,83


Tanzunterricht:

Moderner/zeitgenössischer Tanz ( 6-18 Jährige)

Kreativer Kindertanz ( 3-5 Jährige)

Ballett ( 3-16 Jährige)

Hip Hop (8-18 Jährige)

 

30 Minuten € 158,50 jährlich = mtl. € 13,21
45 Minuten € 237,75 jährlich = mtl. € 19,83
60 Minuten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42
75 Minuten € 396,25 jährlich = mtl. € 33,02
90 Minuten € 476,00 jährlich = mtl. € 39,67

Schauspielunterricht:

90 Minuten € 476,00 jährlich = mtl. € 39,67

60 Minuten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42


Workshop: (je nach Angebot)

10 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten pro Kurs

€ 86,00 bei Kursbeginn


Instrumentaler Gruppenunterricht:

45 Minuten - Gruppenunterricht

2 Schüler € 763,00 jährlich = mtl. € 63,60

3 Schüler € 542,00 jährlich = mtl. € 45,17

4 Schüler € 424,00jährlich = mtl. € 35,33

5 Schüler € 321,00 jährlich = mtl. € 27,00

 

30 Minuten – Gruppenunterricht

2 Schüler € 512,00 jährlich = mtl. € 50,97

3 Schüler € 422,00 jährlich = mtl. € 35,20

4 Schüler € 321,00 jährlich = mtl. € 27,00


Ensemble:

Ein Ensemble ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfaches kostenfrei:

ansonsten € 317,00 jährlich = mtl. € 26,42

Chor: € 71,00 jährlich einmalig

Orchester: € 613,00 jährlich = mtl.€ 51,08


Allgemeines: 

Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbetrag, der in 12 Monatsbeträgen fällig wird. 


Ausnahme sind die Kursgebühren für Workshops – hier fallen die Gebühren einmalig am Kursbeginn an.

 

Werden Familienangehörige unterrichtet, wird auf Antrag Ermäßigung laut Satzung gewährt.

 

Schüler aus Gemeinden, die nicht dem Zweckverband der Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth angehören, sind uns herzlich willkommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier einen Aufschlag i. H von 29 % berechnen müssen.

 

Das Musikschuljahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.