Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth
Am Schloßberg 4-6 • 90574 Roßtal
Mo – Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
sms@rosstal.de

 
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Barrierefreiheit

 

(Stand der Erklärung: 03.07.2025)


 

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.


 

Die Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.


 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.sms-landkreis-fuerth.de veröffentlichten Website der Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth.


 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.


 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 


 

einer am 03.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.


 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 


 

Bilder und Infografiken ohne genug Texte.

Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. 

Maßnahmen: Die Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.Die Bilder und Infografiken werden nach und nach überprüft und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüft.


 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.


 

PDF's und Word-Dokumente:


 

Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Die Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.


 

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. 


 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

03.07.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth.


 


 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.


 

Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth

Am Schlossberg 4 – 6

90574 Roßtal


 

E-Mail schreiben ()


 

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden. 

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.



 

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV



 

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München



 

E-Mail:

Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html