Vertragsrecht zur Online-Anmeldung:
Verbindliche Anmeldung:
Mit Klick auf den Button "Absenden" ist die Online-Anmeldung verbindlich und rechtsgültig und gilt immer ab dem 1. eines Monats
Vertragsdauer:
Der Unterrichtsvertrag wird auf die Dauer eines Schuljahres 1 Oktober bis 30 September) abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, sofern der Unterrichtsvertrag nicht bis zum 31 Juli 2026 schriftlich zum Schuljahresende gekündigt worden ist. Wir behalten uns vor, dass es von der Sing-und Musikschule südlicher Landkreis Fürth zu Änderungen des Ortes und der Uhrzeit kommen kann.
Probezeit:
Für Musikschüler, die sich erstmals für den Unterricht an der Sing und Musikschule südlicher Landkreis Fürth anmelden beziehungsweise von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden, gelten die ersten drei Monate des Schuljahres als Probezeit. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag vom Musikschüler bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden Die schriftliche Kündigung muss bis zum 15 eines Monats der Geschäftsstelle der Sing- und Musikschule zugegangen sein.
Ferien- und Entgeltregelung:
In den bayerischen Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt Die Kurs und Unterrichtsgebühren sind gezwölftelte Jahresbeiträge und sind auch in den Ferien zu entrichten Ausnahme sind die Kursgebühren für Workshops und ABO. Hier fallen die Kursgebühren einmalig zu Kursbeginn an. Sowie bei Chor und Orchester. Hier sind die Gebühren einmalig immer per 10.11 beziehungsweise im Folgemonat des Eintrittes zu entrichten.
Besondere Hinweise:
Eine Änderung der Gruppenstärke oder der wöchentlichen Unterrichtsdauer hat eine Änderung des Unterrichtsendgeltes zur Folge.
Mit Vertragsabschluss, verpflichten Sie sich, für einen regelmäßigen Besuch des Unterrichtes zu sorgen und die Schule bzw. die Lehrkraft im Verhinderungsfall rechtzeitig zu verständigen.